Honorar Einzelsessions

  • 1. Sitzung inkl. Vorgespräch und ausführlicher Anamnese (ca. 2 Stunden): 140 €
  • Jede weitere Sitzung à 60 Minuten: 80 €

Mein Honorar ist unmittelbar nach der jeweiligen Sitzung fällig und ist in bar zu entrichten. Nicht in Anspruch genommene Termine sind kostenpflichtig, wenn sie nicht einen Werktag vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden.

 

Vorteile für Selbstzahler

Es kann durchaus Vorteile für Sie haben, wenn Ihre Krankenkasse nicht involviert ist:

  • Sie haben keine Wartezeit bis zum Behandlungsbeginn
  • Es gibt keine langwierigen Gutachten zur Kostenübernahme
  • Die Krankenversicherung bestimmt nicht die Dauer der Therapie
  • Wir sind unabhängig in der Wahl der Behandlungsmethode
  • Die Behandlung wird nicht registriert und die Anonymität gewahrt
 

Terminanfrage


Hinweise für Versicherungsnehmer der Gesetzlichen Krankenkassen

Heilpraktiker für Psychotherapie besitzen zwar eine staatliche Heilerlaubnis, verfügen aber nicht über eine Kassenzulassung. Klienten bei einer Psychotherapie über einen Heilpraktiker haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten. Dies liegt darin begründet, dass Heilpraktiker nach dem Sozialgesetzbuch (SGB V) keine Leistungserbringer im Sinne der Gesetzlichen Krankenkassen sind.

 

Hinweise für Versicherungsnehmer einer Privaten Krankenversicherung

Sollten Sie Mitglied einer Privaten Krankenkasse sein oder eine private Zusatzversicherung abgeschlossen haben, besteht die Chance einer (möglicherweise anteiligen) Kostenerstattung.


Prüfen Sie Ihre Vertragsgestaltung mit Ihrem jeweiligen Versicherer und erkundigen Sie sich in jedem Fall vor dem Beginn einer Therapie nach den Modalitäten einer möglichen Kostenerstattung für eine Behandlung bei einem Heilpraktiker für Psychotherapie nach dem Heilpraktiker-Gesetz.